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Qualifizierung in der Kurzarbeit – Angebote der TBS

Qualifizierung bei Kurzarbeit organisieren - die TBS unterstützt Betriebsräte dabei in der Krise Chancen und Förderprogramme zu nutzen.

Zeit und Geld sind die großen Hürden, die Qualifizierung im Unternehmen erschweren – glaubt man manchen Arbeitgebern. Nun haben wir, vor dem Hintergrund der Finanzkrise, die Situation, dass Betriebe Kurzarbeit anmelden. Das hat schlimme Auswirkungen auf die Beschäftigten, sie müssen mit weniger Geld über die Runden kommen.

Aber, die Zeit der Kurzarbeit könnte für Weiterbildung genutzt werden. Bleibt noch die zweite Hürde - das Geld. Das würde, als finanzielle Unterstützung, von der Agentur für Arbeit kommen. Diese Möglichkeit ist im Konjunkturprogramm II festgeschrieben worden und die gilt es zu nutzen. Grundlage ist der betriebliche und individuelle Qualifizierungsbedarf.

Was muss geschult werden. Wen betrifft das? Haben wir Angelernte für die eine Weiterbildung notwendig ist oder FacharbeiterInnen, sind ältere KollegInnen darunter. Diese „Sortierung“ erleichtert bei der Beratung mit der Agentur für Arbeit, das geeignete Förderprogramm zu finden, denn da gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsmöglichkeiten. Diese Beratung ist ein absolutes Muss, weil die Programme immer individuell und genau passend auf die Bedürfnisse der einzelnen KollegInnen und des Betriebes zugeschnitten werden müssen. Hier erfahrt ihr was geht und was nicht – aber es geht mehr, als vermutet wird.

Informationsquellen

  • Tagesaktuelle Infos zum Thema findet Ihr unter: www.einsatz-fuer-arbeit.de
  • Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Hotline eingerichtet, dort könnt Ihr alle Fragen unbürokratisch klären:
    Service – Infotelefon von montags bis freitags, in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr:
    01805 / 67 67 12*
    * Festpreis 14 Cent/Min. (abweichende/andere Preise aus den Mobilfunknetzen möglich.)
  • Auskunft gibt auch jede örtliche Vertretung der Agentur für Arbeit

Unsere Angebote zur Unterstützung für Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen 

Wo kann die TBS Euch unterstützen? Betriebliche Qualifizierung ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit und das seit Jahren. Wir können mit den Beschäftigen, der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat eine Qualifizierungsbedarfserhebung durchführen, die entscheidende Vorarbeit der „Sortierung“ nach den maßgeblichen Kriterien vornehmen, gemeinsam geeignete Weiterbildungsträger finden und euch bei dem gesamten Prozess begleiten.

Qualifizierung und Mitbestimmung

Qualifizierung heißt Mitbestimmung. Hier hat der Betriebsrat, der Personalrat bzw. die MItarbeitervertretung das Heft in der Hand. Eine Betriebsvereinbarung oder Dienstvereinbarung zu Kurzarbeit sollte deshalb die Umsetzung von Weiterbildung beinhalten. Nicht zu vergessen es gibt Tarifverträge, die bei betrieblich notwendiger Qualifizierung keine Entgeltminderung festschreiben.

Womit wir wieder beim Geld wären!

Informationen bei allen Regionalstellen der TBS

Oder direkt bei der Autorin:

 

 

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